Persönliche Erklärung

gem. § 48 Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Ingolstadt

Bei der Debatte im Stadtrat von Ingolstadt am 14. April 2016 zu unserem Sachantrag für mehr Transparenz in der Stadtverwaltung, dem Verein Transparency International Deutschland e. V. beizutreten, wurden seitens des Oberbürgermeisters und einiger Stadträte falsche Tatsachen behauptet, die einer Richtigstellung bedürfen:

    1. Es wurde behauptet, dass mit diesem Antrag eine Diffamierung aller Mitarbeiter der Verwaltung verbunden sei. Diese Tatsachenbehauptung ist falsch. Mit keinem Wort wurde irgendeinem Mitarbeiter der Verwaltung etwas unterstellt. Insbesondere ergibt sich aus dem Wortlaut der Begründung unseres Antrags, dass die aufgezählten Geschehnisse lediglich aufzeigen sollten, dass die Mitgliedschaft bei Transparency International Deutschland e. V. aus Sicht der BGI-Fraktion auch für Ingolstadt ein geeignetes Mittel wäre, solche Geschehnisse zukünftig zu verhindern. In diesem Zusammenhang betone ich – auch für die gesamte BGI-Fraktion – Folgendes:

      Keinem Mitarbeiter der Stadtverwaltung hat die BGI-Fraktion zu irgendeinem Zeitpunkt mit diesem Antrag Korruption unterstellt oder unterstellen wollen. Bei allen Mitarbeitern der Verwaltung entschuldigt sich die BGI-Fraktion dafür, dass seitens der Stadträtinnen und Stadträte aus den Reihen der anderen Fraktionen die Begründung unseres Antrags dafür missbraucht wurde, den Anschein zu erwecken, dass wir den Mitarbeitern Korruption unterstellen würden. Hätten wir gewusst, dass unser Antrag insbesondere seitens der CSU-Fraktion derartig instrumentalisiert und missbraucht wird, hätten wir im Interesse aller Mitarbeiter der Verwaltung eine andere Formulierung gewählt.

    2. Oberbürgermeister Dr. Christian Lösel hat in der Stadtratssitzung vom 14. April 2016 behauptet, dass die Stadträte der BGI-Fraktion bzw. ich persönlich jedes Vierteljahr gegen irgendeinen Referenten klagen oder ihnen zumindest ein juristisches Verfahren androhen würden. Auch dies ist eine unwahre Tatsachenbehauptung. Seit der Kommunalwahl im März 2014 haben die Stadträte der Bürgergemeinschaft Ingolstadt zweimal angekündigt, die Entscheidungen der Verwaltung bzw. eines Tochterunternehmens der Stadt Ingolstadt gerichtlich überprüfen zu lassen. Da die Wahlperiode bereits über zwei Jahre alt ist, ist es falsch zu behaupten, wir hätten jedes Quartal ein juristisches Verfahren angedroht. Übrigens ist es in einer Demokratie das gute Recht von Stadträten, Entscheidungen der Referenten gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Einschaltung der Kommunalaufsicht oder der Rechtsaufsicht ist kein juristisches Verfahren und mit einem solchen nicht gleichzusetzen.

    3. Oberbürgermeister Dr. Christian Lösel hat in der Stadtratssitzung am 14. April 2016 behauptet, dass die BGI der Stadt Schaden zugefügt habe. Auch dies ist eine unwahre Tatsachenbehauptung, denn zu keinem Zeitpunkt hat die BGI-Fraktion oder eines ihrer Mitglieder und auch nicht die Wählergruppe Bürgergemeinschaft Ingolstadt der Stadt irgendeinen Schaden zugefügt.

Abschließend möchte ich im Rahmen dieser persönlichen Erklärung noch folgende persönliche Bemerkung abgeben:

Der Oberbürgermeister greift in den letzten Stadtratssitzungen mehrfach die Arbeit der BGI-Fraktion, die sich ausschließlich am Wohl der Menschen in Ingolstadt orientiert, an und verletzt aus unserer Sicht dadurch seine Neutralitätspflicht. Bisher haben die Oberbürgermeister dieser Stadt sich bemüht, überparteilich den Vorsitz in der Vollversammlung zu führen und alle Fraktionen soweit wie möglich zu integrieren.

Aus meiner Sicht hat Oberbürgermeister Dr. Lösel diesen Weg verlassen und integriert demokratisch gewählte Stadträte nicht, sondern grenzt sie aus, fällt ihnen ins Wort und trägt mit seinen Äußerungen zu deren Diskriminierung bei.


gez.
Christian Lange