Vorwürfe gegen BGI-Fraktionsvorsitzenden Christian Lange haltlos

In der gestrigen Stadtratssitzung wurde auch die Sanierung des Schützenheims für die Kgl. Privilegierte Schützengesellschaft beschlossen. Diese Entscheidung wurde seit Juni immer wieder aufgeschoben.

BGI-Stadtrat Christian Lange betonte in der Debatte, dass er der Vorlage zustimme, da der Verein seit einem Ortstermin am 12.12.2003 vor 15 Jahren auf eine Sanierung warte. Diese Verzögerung ist nach seiner Ansicht für den Verein unzumutbar und eine schnellstmögliche Sanierung der Schießanlage sei jetzt sofort umzusetzen.

Daraufhin warfen Mitglieder der CSU-Fraktion BGI-Stadtrat Christian Lange vor, er habe behauptet, die teure Sanierung des Schützenheims werde nur umgesetzt, weil der Oberbürgermeister Schützenkommissar dieses Vereins sei. Der OB selbst toppte diese Anschuldigung noch, indem er sich bei Lange über die „permanenten Verdächtigungen“ beklagte.

Der BGI-Fraktionsvorsitzende Christian Lange erklärt hierzu:

Die Anschuldigungen gegen mich waren an den Haaren herbeigezogen und falsche Tatsachenbehauptungen – die Fakten sind:

  1. Christian Lösel ist Schützenkommissar der „Kgl. priv. Feuerschützengesellschaft Ingolstadt gegr. 1445" – Quelle: www.fsg-ingolstadt.de/verein/schuetzenmeister.htm
  2. Aufgabe des Schützenkommissars u.a.: Der Schützenkommissar pflegt die Verbindung der Gesellschaft zur Stadt Ingolstadt und vertritt in der Gesellschaft die Belange der Allgemeinheit. – Quelle: § 11 der Satzung des Vereins
  3. Ich habe den Oberbürgermeister gebeten, seinen Einfluss auf den Verein auszuüben, um die teure Sanierung im Interesse der Allgemeinheit zu verhindern und eine andere Lösung gemeinsam mit dem Verein zu suchen. Also genau das Gegenteil von dem, was die übereifrigen CSU-Stadträte als Anschuldigungen vorgetragen hatten. Das lässt sich in der Niederschrift der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses nachlesen: „Ferner bittet [Stadtrat Lange] von einer heutigen Beschlussfassung abzusehen, da er zunächst mit Herrn Oberbürgermeister Dr. Lösel aufgrund dessen Funktion als Schützenkommissar, welcher den Verein berät, befragen möchte, welche Versuche dieser unternommen habe, die Interessen der Stadt Ingolstadt gegenüber dem Verein zu vertreten. Ergänzend erläutert Stadtrat Lange anhand einer Aufgabenbeschreibung des Schützenkommissars die Tätigkeit eines solchen, welche hauptsächlich darin bestehe, die Verbindung der Gesellschaft zur Stadt Ingolstadt und deren Belange gegenüber der Allgemeinheit zu vertreten. Des Weiteren habe der Schützenkommissar in allen Gesellschaftsorganen einen Sitz und eine beratende Stimme und könne gegen Beschlüsse des Schützenmeisteramtes oder des Gesellschafterausschusses binnen drei Tagen Einspruch erheben, sodass bis zur Bestätigung des Beschlusses durch die Generalversammlung eine aufschiebende Wirkung eintrete. Hieraus leitet Stadtrat Lange Einflussmöglichkeiten des Schützenkommissars auf den Verein zur Vertretung der Interessen der Allgemeinheit ab.