Die BGI-Fraktion kann sich eine Ausweisung eines Nationalparks Donau-Auen nur nach vorheriger genauer Prüfung der Auswirkungen vorstellen

Die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf und die Bayerische Staatsregierung haben einen Nationalpark entlang der Donau ins Gespräch gebracht. In diesen Nationalpark könnten auch die Donau-Auen in der Region Ingolstadt-Neuburg einbezogen werden. Die BGI-Fraktion begrüßt zwar grundsätzlich jede Maßnahme, die den Erhalt unserer Natur sichert, warnt jedoch davor, ohne weitere Prüfung der Auswirkungen, der Ausweisung eines Nationalparks zuzustimmen.

Daher beantragt die BGI-Fraktion, die Verwaltung mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen, in dem sämtliche Auswirkungen einer Ausweisung dieses Gebiets als Nationalpark geprüft und dargestellt werden. Besonders zu berücksichtigen sind dabei städtebauliche und infrastrukturelle Einschränkungen, die ein solcher Nationalpark für das Stadtgebiet und die Menschen in Ingolstadt bedeuten würde. Zu beachten sind hierbei zum Beispiel Einschränkungen beim Hochwasserschutz, bei der Weiterverfolgung der Trasse für eine vierte Donauquerung oder bei der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung der betroffenen Gebiete.

„Die Ausweisung eines Nationalparks entlang der Donau, die auch die Donau-Auen in der Region Ingolstadt-Neuburg mit einschließen würde, sehen wir ohne gründliche Prüfung kritisch“, so Christian Lange, Vorsitzender der BGI-Fraktion. „Wir müssen darauf achten, dass wir sicherstellen, dass sich Naturschutz und Stadtentwicklung nicht gegenseitig ausbremsen. Gerade bei einem so weitreichenden Projekt ist es wichtig, die Situation exakt zu analysieren und ungewollte Einschränkungen für die Stadt und ihre Menschen zu verhindern.“